ASBEST IN WÄRMESPEICHERN?
INFORMATIONEN ZU ASBEST IN AEG WÄRMESPEICHERN
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Wir möchten Sie auf dieser Seite gern über die in AEG Wärmespeichern älterer Bauart vorhandenen asbesthaltigen Materialien informieren. Die heutigen AEG Wärmespeicher Baureihen sind selbstverständlich asbestfrei. Bereits zu Beginn der wissenschaftlichen Asbest-Diskussion hat AEG zum Ende des Jahres 1976 die asbesthaltigen Bauteile der Wärmespeicher durch asbestfreie Materialien ersetzt. Demnach sind alle AEG Wärmespeicher ab Herstellungsjahr 1977 asbestfrei.
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AEG Wärmespeicher aus der Flachbaureihe Bild vergrößern |
Bei älteren Geräten enthalten die unter den Speichersteinen angebrachten Bodendämmplatten einen geringen Anteil Asbest in gebundener Form. Die Umluft kommt hier nur in dem kleinen Bereich der Luftdurchlassöffnungen mit diesen Bodendämmplatten in Berührung.
Bei der Bewertung einer möglichen Gesundheitsgefährdung ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um asbesthaltige Produkte mit einem vergleichsweise geringen Asbestanteil handelt, und dieses Produkt nicht mit z.B. Spritzasbest mit einem Asbestanteil von in der Regel über 60% zu vergleichen ist.
Zahlreiche Raumluftuntersuchungen von TÜV und anderen Instituten an verschiedenen Wärmespeichern zeigen übereinstimmend, dass
- das Vorhandensein von asbesthaltigen Bauteilen nicht zwangsläufig zum Freisetzen von Asbestfasern führt
- bei Wärmespeichern in der Regel keine kontinuierliche Asbestfaserfreisetzung erfolgt.
Es wird jedoch allgemein empfohlen, im Interesse eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes Asbestfeinstaubquellen aus Haushalten mittelfristig zu entfernen. Daher sind Ersatzteile für die Asbesthaltigen Wärmespeicher auch nicht mehr lieferbar.
Sofern Sie einen Austausch mit den heutigen modernen, flachen und energiesparenden Wärmespeichern planen, darf die Maßnahme nur durch einen im Umgang mit Asbest sachkundigen Fachhandwerkerbetrieb erfolgen.
Auskünfte bezüglich Entsorgung sowie Adressen für Entsorgungsfachbetriebe sind bei den örtlichen Behörden zu erfragen, in der Regel sind das z.B. das Landratsamt, die Stadt- oder Kreisverwaltung. Eine private Selbstentsorgung ist nicht statthaft. An den Kosten, die für die Entsorgung der Altgeräte und für die Neuanschaffung von Speicherheizgeräten anfallen, können wir uns nicht beteiligen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen unser Team aus der technischen Beratung selbstverständlich gern zur Verfügung.
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Technische Beratung
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